Mitgliedschaft im Verein zur Förderung des Heider Marktfriedens
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied!
Aus der Satzung zum Thema Mitgliedschaft:
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können u.a. werden :
Natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten
und öffentlichen Rechts.
Anträge auf Aufnahme sind schriftlich an den Vorstand
zu richten .
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
(2) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.
(3) Die Mitgliedschaft eines Vereins oder einer juristischen
Person endet ebenfalls mit deren Löschung.
(4) Der Austritt kann nur zum Ende des Geschäftsjahres
erfolgen und muß spätestens einen Monat vorher dem
Vorstand schriftlich erklärt werden.
(5) Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden, wenn
es durch sein Verhalten das Ansehen und die Interessen des
Vereins schädigt oder seine Mitgliedspflichten gröblich
verletzt. Der Ausschluß erfolgt durch Beschluß des
Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit. Gegen diesen Beschluß steht
dem ausgeschlossenen Mitglied das Recht der Berufung an die
Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet mit einer Zweidrittelmehrheit
der anwesenden Mitglieder.
(6) Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche
gegen den Verein.
Zur Beantragung einer Mitgliedschaft verwenden Sie bitte die
folgenden PDF-Dokumente oder wenden Sie sich an ein Mitglied
des Vorstandes falls Sie Probleme mit den Dateien haben.
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klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den jeweiligen
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http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html

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